Juristisches Lexikon

Rauchen Im Wald

Wer Wälder in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Vgl. § 306 Strafgesetzbuch.
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