Rauchverbot für Jugendliche
Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet werden. Wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender gegen dieses Verbot verstösst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vgl. § 9 Jugendschutzgesetz.