Juristisches Lexikon

Rückforderung

... des Geschenks. Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung ausserstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten oder seinem früheren Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks verlangen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Be dürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre verstrichen sind. Vgl. §§ 528, 529 BGB.
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