Juristisches Lexikon

Publizität (Offenkundigkeit)

... ist eine Rechtswirkung, die mit einer jedermann erkennbaren Eintragung in einer Register verbunden ist. So kann im Handelsrecht eine eingetragene und bekanntgemachte Tatsache jedermann entgegengehalten werden. Vgl. § 15 Handelsgesetzbuch.
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