Juristisches Lexikon

Publizitätsprinzip

... ist der Grundsatz, dass alle Veränderungen der sachenrechtlichen Rechtslage (also zum Beispiel das Eigentum) grundsätzlich offensichtlich sein müssen. Bei Grundstücken ist deshalb die Eintragung ins Grundbuch vorgeschrieben. Vgl. § 873 BGB.
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