Juristisches Lexikon

Psychologische

... einzeluntersuchung kann veranlasst werden um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Sozialleistung vorliegen. In diesem Fall sollen die Untersuchungen in der Art und Weise vorgenommen und deren Ergebnisse so festgehalten werden, dass sie auch bei der Prüfung der Voraussetzungen anderer Sozialleistungen verwendet werden können. Vgl. § 96 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch.
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