Juristisches Lexikon

Prozeßvoraussetzungen

... sind Voraussetzungen, die das Gericht prüft, bevor es eine Klage, eine Sachverhandlung, eine Beweisaufnahme und ein Sachurteil überhaupt zulässt. Fehlt eine Prozessvoraussetzung, dann darf in der Streitsache selbst weder verhandelt, noch Beweis erhoben, noch entschieden werden. Zu den Prozessvoraussetzungen gehören unter anderem die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts, die Partei-, Prozess-, Prozessführungs- und Postulationsfähigkeit der Parteien, der Mindestinhalt der Klageschrift und keine anderweitige Rechtshängigkeit.
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