Prozeßtrennung
... bedeutet, dass von seiten des Gerichts ein Teil des Verfahrens abgetrennt wird. Das ist möglich, wenn mit einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht werden. Bei einer Widerklage ist die Trennung möglich, wenn der Anspruch der Widerklage nicht in rechtlichem Zusammenhang mit der Klage steht. Vgl. § 145 Zivilprozessordnung.