Juristisches Lexikon

Prozeßkostenvorschuß

... kann ein unterhaltsberechtigter Ehegatte in einem Prozess, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, von seinem Ehepartner verlangen, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die Leistung des Vorschusses der Billigkeit entspricht. Vgl. § 1360a Abs. 4 BGB.
<<   Prozeßkostenhilfe (sogenanntes Armenrecht)Prozeßmaxime   >>