Juristisches Lexikon

Protokoll

... ist die Sitzungsniederschrift über eine Besprechung, eine mündliche Verhandlung, eine Beweisaufnahme oder eine Hauptverhandlung, die vom Vorsitzenden oder vom Protokollführer unterschrieben wird. Im diplomatischen Sinne bezeichnet das Protokoll die Gesamtheit aller Regeln des diplomatischen Zeremonielles.
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