Juristisches Lexikon

Produkthaftung

... regelt die Frage, inwieweit ein Hersteller für Schäden haftet, die durch die Verwendung seiner Produkte durch den Verbraucher eintreten. Seit 1990 wurde durch das Produkthaftungsgesetz eine Gefährdungshaftung eingeführt; danach haftet der Hersteller eines Produkts verschuldensunabhän gig. Neben den Produkthaftungsgesetz kommt auch das Deliktsrecht des BGB für eine Haftungsgrundlage in Betracht.
<<   Produkt (Fehlerhaftes)Produkthersteller   >>