Juristisches Lexikon

Produkt (Fehlerhaftes)

Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner Darbietung, des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, des Zeitpunkts, in dem es in Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. Ein Produkt hat aber nicht allein schon deshalb einen Fehler, weil ein später verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Vgl. § 3 Produkthaftungsgesetz.
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