Juristisches Lexikon

Probefahrten

... sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen . Sie dürfen auch ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Es müssen allerdings rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Vgl. § 28 Strassenverkehrszulassungsordnung.
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