Juristisches Lexikon

Probearbeitsverhältnis

... ist ein Arbeitsverhältnis, das während der vertraglich vereinbarten Probezeit leichter lösbar ist als ein normales Arbeitsverhältnis. Probearbeitsverhältnisse kommen insbesondere vor in den Formen des befristeten Arbeitsverhältnisses, des Arbeitsverhältnisses mit unbestimmter Dauer, bei dem die Probezeit die Mindestvertragsdauer darstellt, innerhalb der nicht ordentlich gekündigt werden kann, und des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit, bei dem die ordentliche Kündigung während oder zum Ende der Probezeit erleichtert ist.
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