Juristisches Lexikon

Privilegierte Straftaten

... sind Straftatbestände, die gegenüber einem Grundtatbestand unter bestimmten Voraussetzungen eine strengere oder mildere Strafe androhen. Beispiele hierfür sind die gefährliche Körperverletzung im Verhältnis zur Körperverletzung oder die Tötung auf Verlangen im Verhältnis zum Totschlag.
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