Privilegierte Bauvorhaben
... sind land- oder forstwirtschaftliche Vorhaben, einem ortsgebundenen Betrieb dienende Vorhaben und Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Aussenbereich ausgeführt werden sollen. Sie sind nach Massgabe des § 35 Baugesetzbuch baurechtlich zulässig.