Juristisches Lexikon

Privatschulfreiheit

... ist verfassungsrechtlich (Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz) garantiert. Gewährleistet wird das Recht zur Errichtung privater Schulen. Zweck ist, eine Monopolstellung des Staates im Schulbereich zu verhindern und Raum zu geben für alternative Schulformen (z.B. Waldorfschulen).
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