Juristisches Lexikon

Prüfungstermin

... ist im Rahmen des Konkursverfahrens ein gerichtlicher Termin, in dem die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Vorrecht nach einzeln erörtert werden. Dabei sind auch diejenigen Forderungen, welche nach dem Ablauf der Anmeldungsfrist angemeldet sind, zu prüfen, wenn weder der Verwalter noch ein Konkursgläubiger hiergegen Widerspruch erhebt. Vgl. §§ 141, 142 Konkursordnung.
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