Juristisches Lexikon

Prüfungsverband

... ist eine bei Genossenschaftsorganisationen bzw. im Auftrag der Sparkassenaufsichtsbehörde tätig werdende Prüfungsstelle, der auf Dauer das Recht insbesondere zur Prüfung der Jahresabschlüsse und des Kreditgeschäfts sowie bis auf weiteres zur Depotführung zusteht. Gesetzliche Grundlagen sind das Kreditwesengesetz, Genossenschaftsgesetz und das Sparkassengesetz.
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