Juristisches Lexikon

Prüfungsfahrten

... sind Fahrten anlässlich der Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Sie dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. Allerdings müssen rote Kennzeichen benutzt werden. Vgl. § 28 Strassenverkehrszulassungsordnung.
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