Juristisches Lexikon

Prüfungsentscheidung

... unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle dann, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruht, allgemeine Beurteilungsmassstäbe verletzt oder gegen formelle Prüfungsvorschriften verstösst. Die Bewertung der Prüfung durch den Prüfer ist als Akt wertender Erkenntnis der Nachprüfung entzogen.
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