Juristisches Lexikon

Polizeiverordnungen

... sind Ge- oder Verbote, die für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind, und die erforderlich sind, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird oder bedroht werden kann. Für den Erlass einer Polizeiverordnung bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigung. Eine Generalermächtigung enthalten die Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder.
<<   PolizeiverfügungPolizeiwidrigkeit   >>