Juristisches Lexikon

Polizeiverfügung

... ist eine Massnahme für den Einzelfall. Sie ist, soweit keine spezialgesetzliche Regelung besteht, nur zulässig, soweit sie zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
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