Juristisches Lexikon

Polizeipflichtige Personen

... sind Personen, gegen die die Polizei ihre Massnahmen treffen kann. In Betracht kommen Personen, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, ferner die Eigentümer einer Sache, wenn deren Zustand die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet. Unter Umständen kann im Falle des polizeilichen Notstands auch gegen sogenannte Nichtstörer vorgegangen werden.
<<   Polizeilicher NotstandPolizeistunde   >>