Juristisches Lexikon

Planungsgemeinschaft

... bezeichnet gesetzlich oder freiwillig gebildete Gemeindeverbände im Rahmen der Regionalplanung. Träger der Regionalplanung sind regionale Planungsgemeinschaften, die durch Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden entstehen. Gesetzliche Grundlage ist das Raumordnungsgesetz.
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