Juristisches Lexikon

Planungsermessen

... beinhaltet die planerische Gestaltungsfreiheit. Teilweise ist das Planungsermessen gesetzlich geregelt. So etwa in § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch; danach haben die Gemeinden Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
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