Juristisches Lexikon

Pflegekinder

... sind Kinder oder Jugendliche, die sich dauernd oder regelmässig ausserhalb des Elternhauses befinden. Wer ein Kind oder einen Jugendlichen ausserhalb des Elternhauses in seiner Familie regelmässig betreuen oder ihm Unterkunft gewähren will, bedarf der Erlaubnis. Vgl. §§ 44 ff. Sozialgesetzbuch VIII.
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