Juristisches Lexikon

Pflegekassen

... sind die Träger der Pflegeversicherung. Bei jeder Krankenkasse wird eine Pflegekasse errichtet. Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Vgl. im einzelnen §§ 46 ff. Sozialgesetzbuch XI.
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