Juristisches Lexikon

Pflegepersonen

... sind Personen, die nicht erwerbsmässig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine pflegebedürftige Person wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Vgl. § 19 Sozialgesetzbuch XI.
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