Juristisches Lexikon

Pflege (stationäre)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen einer Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, oder nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Vgl. §§ 41, 42 Sozialgesetzbuch XI.
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