Juristisches Lexikon

Pflanzenschutz

... beinhaltet den Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen, ferner den Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen einschliesslich der Verwendung und des Schutzes vor Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können. Einzelheiten enthält das Pflanzenschutzgesetz vom 15.9.1986.
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