Juristisches Lexikon

Pfandsiegel

... ist eine Marke, die die Pfändung einer Sache kennzeichnet, wenn sie im Gewahrsam des Schuldners belassen wird. Vgl. § 808 Abs. 2 Zivilprozessordnung. Siegelbruch ist nach § 136 Abs. 2 Strafgesetzbuch strafbar.
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