Juristisches Lexikon

Pfandschein

... hat der Pfandleiher dem Verpfänder nach Abschluss des Pfandleihvertrages auszuhändigen. Dieser muss unter anderem Betrag und Fälligkeit des Darlehens, vereinbarte Leistungen, den Tag der Einlösung und die Bezeichnung des Pfand s enthalten.
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