Juristisches Lexikon

Personenbezogene Daten

... sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen wird insbesondere in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
<<   PersonenbeförderungPersonengesellschaft   >>