Juristisches Lexikon

Personengesellschaft

... ist eine Gesellschaft, bei der die Bindung des einzelnen Gesellschafters an die Mitgesellschafter eng und intensiv ist. Die Existenz der Gesellschaft hängt von der fortgesetzten Zugehörigkeit ihrer Mitglieder ab. Die Gesellschaft hat keine körperschaftliche Verfassung. Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Kommanditgesellschaft und die Offene Handelsgesellschaft.
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