Personenbeförderung
... ist die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, Oberleitungsomnibussen und mit Kraftfahrzeugen. Sie darf nur mit Genehmigung ausgeübt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz vom 21.3.1961.