Juristisches Lexikon

Personenbeförderung

... ist die entgeltliche oder geschäftsmässige Beförderung von Personen mit Strassenbahnen, Oberleitungsomnibussen und mit Kraftfahrzeugen. Sie darf nur mit Genehmigung ausgeübt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz vom 21.3.1961.
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