Juristisches Lexikon

Patentanwalt

... ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat unter anderem die Aufgabe, in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung eines Patents, eines Gebrauchsmusters oder einer Marke andere zu beraten und Dritten gegenüber zu vertreten. Seine Rechtsstellung ist in der Patentsanwaltsordnung vom 7.9.1966 geregelt.
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