Juristisches Lexikon

Patentanmeldung

... erfolgt im Patentamt. Sie muss enthalten einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist, einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll, eine Beschreibung der Erfindung und Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen. Vgl. §§ 35 ff. Patentgesetz.
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