Juristisches Lexikon

Partiarischer Vertrag

... ist ein Vertrag, durch den jemand Land, Geld oder seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dafür am Gewinn beteiligt wird. Ein partiarisches Darlehen liegt zum Beispiel vor, wenn jemand einem anderen ein Darlehen zum Aufbau eines Unternehmens gewährt und als Gegenleistung statt eines festen Zinses eine Gewinnbeteiligung zugesagt wird.
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