Juristisches Lexikon

Parteizustellung

... bedeutet die Zustellung auf Betreiben der Parteien im gerichtlichen Verfahren. Die von den Parteien zu betreibenden Zustellungen erfolgen durch Gerichtsvollzieher. In den Verfahren vor den Amtsgerichten kann die Partei den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle des Prozessgerichts mit der Zustellung beauftragen. Vgl. §§ 166 ff. Zivilprozessordnung.
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