Juristisches Lexikon

Parteiwechsel

... bedeutet, dass anstelle des bisherigen Klägers oder Beklagten ein neuer Kläger oder Beklagter in den laufenden Prozess eintritt. Dies kann entweder unmittelbar kraft Gesetzes geschehen (vgl. zum Beispiel §§ 239, 240 Zivilprozessordnung) oder weil der Kläger es so will.
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