Juristisches Lexikon

Ortschaftsverfassung

... bezeichnet die Verfassung eines Orts- oder Gemeindebezirks. In Baden-Württemberg kann die Ortschaftsverfassung in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eingeführt werden. In Nordrhein-Westfalen ist die Ortschaftsverfassung möglich, wobei bei der Einteilung in Ortschaften auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht zu nehmen ist.
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