Juristisches Lexikon

Ortschaftsverwaltung

... bezeichnet die Verwaltung einer Ortschaft. In Baden-Württemberg kann eine Ortschaftsverwaltung in Gemeinden mit Ortschaftsverfassung eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen ist eine Ortsverwaltung möglich, wenn das Gemeindegebiet in Ortschaften eingeteilt ist und Bezirksausschüsse gebildet sind.
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