Ortschaftsverwaltung
... bezeichnet die Verwaltung einer Ortschaft. In Baden-Württemberg kann eine Ortschaftsverwaltung in Gemeinden mit Ortschaftsverfassung eingerichtet werden. In Nordrhein-Westfalen ist eine Ortsverwaltung möglich, wenn das Gemeindegebiet in Ortschaften eingeteilt ist und Bezirksausschüsse gebildet sind.