Juristisches Lexikon

Ortschaftsrat

... ist in Baden-Württemberg ein Organ, das durch die Ortschaftsverfassung eingeführt werden kann. Er wird von den in der Ortschaft wohnenden Bürgern gewählt. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Darüber hinaus kann der Gemeinderat durch die Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen.
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