Juristisches Lexikon

Ordnungswidrigkeit

... ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbusse zulässt. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem Opportunitätsprinzip. Gesetzliche Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz vom 24.5.1968.
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