Juristisches Lexikon

Ordnungsverwaltung

... ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Ordnung in einem Gemeinwesen zuständig ist. Hierzu zählt vor allem die Polizei- und Ordnungsverwaltung. Diese hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gewahren abzuwenden, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.
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