Juristisches Lexikon

Organ

... bezeichnet eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen, die für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts Funktionen wahrnimmt, die unmittelbar der juristischen Person zugerechnet werden. Zu den Kompetenzen der Organe gehören Beschluss-, Beratungs-, Ausführungs- und Aufsichtsaufgaben. Organe einer Gemeinde ist beispielsweise der Bürgermeister und der Gemeinderat, einer Aktiengesellschaft der Vorstand, die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat.
<<   OrdnungswidrigkeitOrgane der Bundesrepublik Deutschland   >>