Juristisches Lexikon

Oberkreisdirektor

... ist in einigen Ländern (z.B. in Niedersachsen) ein kommunales Wahlamt. Seine Stellung entspricht der des Landrats in anderen Bundesländern. Ihm obliegt regelmässig die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistags, die Erledigung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten sowie die organisatorische Leitung der Kreisverwaltung.
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