Juristisches Lexikon

Oberfinanzdirektion

... ist eine dem Bundesminister der Finanzen nachgeordnete Mittelbehörde. Sie leitet die Finanzverwaltung in ihrem Bezirk, überwacht die gleichmässige Gesetzesanwendung in ihrem Bezirk und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Finanzämter.
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