Juristisches Lexikon

Oberlandesgericht

... ist eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterhalb des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidungen werden in Senaten getroffen, die in der Regel mit drei Richtern besetzt sind. In Strafsachen entscheidet das Gericht als Revisionsinstanz gegen Berufungsurteile des Landgerichts. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Landgerichts.
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